Präambel
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsvereinen und der SG Südlichen Ortenau wird durch diese Rahmenvereinbarung geregelt.
1
Die SG Südliche Ortenau verfolgt ausschließlich und unmittelbar das Ziel, den Jugendfußballspielbetrieb der beteiligten Vereine zu gewährleisten.
1.1
Zweck der SG Südlichen Ortenau ist die Förderung und Ausübung des Fussballsports. Besondere Bedeutung kommt der Betreuung und Förderung der Kinder und Jungen Erwachsenen zu. Die Betreuung der Sportangebote erfolgt durch sportfachlich vorgebildete Übungsleiter/-innen.
1.2
Jeder an der SG Südlichen Ortenau beteiligte Vereine verfolgt das Ziel sich bestmöglich in die Spielgemeinschaft einzubringen und sich bestmöglich zu präsentieren. Dafür bemüht sich ein jeder Verein um eine gute Infrastruktur (Sportheim, Kabinen, Sportplätze), eine gut organisierte Jugendleitung, qualifizierte Trainer und um reges Interesse der Vereinsmitglieder an der Jugendarbeit. Diese Punkte sind grundlegend für die einzelnen Vereine und essenziell für eine gelingende Spielgemeinschaft.
2
Das Gremium der SG Südlichen Ortenau setzt sich aus mindestens jeweils 1 Mitglied jedes beteiligten Fußballsportvereins zusammen. Das Gremium wird einen Hauptverantwortlichen bestimmen, der verschiedene Organisationsaufgaben koordiniert.
3
Geschäftsjahr ist immer der 1. Juli eines Jahres bis 30. Juni des nächsten Jahres . Diese Rahmenvereinbarung gilt unbegrenzt bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein Fußballsportverein
a. gegen einen der Punkte verstößt oder
b. aus der SG Südlichen Ortenau ausscheiden möchte
Über einen Verstoß bzw. einen Ausschluss einer der SG-Partner kann nur durch einen Vorstandsbeschluss eines jeden an der SG beteiligten Vereine entschieden werden.
4
Maximal 4 Fußballsportvereine können in der SG Südlichen Ortenau mitwirken. Über die Aufnahme weiterer Mitglieder entscheidet das Jugendgremium in Zusammenkunft mit den Entscheidungsträgern der beteiligten Fußballsportvereinen. Jeder Verein hat dabei eine Stimme.
4.1
Die Rahmenvereinbarung endet durch einen Grund aus Punkt 3 oder durch Vereinsauflösung eines der beteiligten Fußballsportvereinen.
5
Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben – die Mitgliedsbeiträge der Stammvereine verbleiben bei den Stammvereinen. Die SG Südliche Ortenau strebt jedoch eine gemeinsame Kasse an, um daraus mögliche Kosten im Bereich Trainingsequipment, Trainingskollektion, Übungsleitervergütungen oder Sonstigem zu begleichen.
6
Gremiumsversammlungen finden regelmäßig statt, mindestens aber einmal jährlich. Hierbei wird auch ein Protokoll erstellt, welches den Teilnehmern und Vorständen der beteiligten Fußballsportvereinen zur Verfügung gestellt wird. Bezüglich dieses Protokolls gilt eine siebentägige Einwandfrist, innerhalb der Anpassungen möglich sind. Die einzelnen Vorstände der beteiligten Fußballsportvereine können jedoch gerne bei den Gremiumssitzungen mitwirken und anwesend sein.
7
Die SG Südliche Ortenau besteht derzeit aus den Altersklassen D-, C-, B- und A-Junioren und hat zum Ziel, mindestens 1 Team je Altersklasse für den Spielbetrieb melden zu können. Sofern die Spieleranzahl es möglich macht, werden auch 2 Teams je Altersklasse gemeldet. Dazugehörig sind die Spieler der oben genannten Jahrgänge.
7.1
Die SG Südliche Ortenau verfolgt das Ziel, mit den Jahrgängen A-, B-, C- und D-Junioren mindestens Bezirksliga zu spielen, um Spielerabwanderungen zu höherklassigen Vereinen zu vermeiden.
7.2
In einer Spielgemeinschaft können maximal 2 Teams je Altersklasse gemeldet werden (siehe Ordnungen des SBFV).
7.3
Über eine Ausweitung der SG Südliche Ortenau auf die Altersklassen E-, F- und G-Junioren wird jährlich entschieden, sofern es notwendig ist. Ebenso werden hierbei die einzelnen Vereinsinteressen gewahrt.
7.4
Die SG Südliche Ortenau wurde zur Saison 2016/2017 gegründet, um den Spielermangel der beteiligten Vereine entgegen zu treten und um Kräfte hinsichtlich Trainer- und Betreuerstellung sowie Platzbelegungen zu bündeln.
7.5
Die SG Südliche Ortenau hat das Ziel, die Spieler/-innen der beteiligten Fußballsportvereine auszubilden und diese nach Ausscheiden aus der Jugend nach dem zweiten A-Jugendjahr in den eigenen Seniorenspielbetrieb zu integrieren.
8
Verhalten der beteiligten Fußballsportvereine.
Die beteiligten Fußballsportvereine verpflichten sich (wie bereits im Frühjahr 2016 besprochen),
a. keine/n Spieler/-in der anderen beteiligten Fußballsportvereine der SG Südliche Ortenau (aktiv) anzusprechen, auch nicht über Mittelsmänner oder sonstige Personen;
b. den Eltern der Spieler/-in gegenüber diese Rahmenvereinbarung zu vertreten und durchzusetzen;
c. ein Spielerwechsel während dem Bestehen der SG Südlichen Ortenau ist zwischen den beteiligten Fußballsportvereinen nicht vorgesehen und notwendig. Die Spieler/-innen der beteiligten Fußballsportvereine spielen – egal welcher Vereinsname im Spielerpass abgedruckt ist – mit ihren Kollegen in der SG Südlichen Ortenau in einer Altersklasse;
d. den Jugendleiter des beteiligten Stammvereines über den Wechselwunsch eines Spielers zu einem anderen Verein unmittelbar zu informieren;
e. Sollten dennoch unüberbrückbare Differenzen zwischen Spielern/-innen oder Eltern mit einem Verein auftreten, wird über eine SG-interne Zustimmung zu einem Wechsel innerhalb der SG Südlichen Ortenau das Jugendgremium beraten.
9
Die Missachtung einzelner Paragraphen hat zur Folge, dass
a. der mögliche unterschriebene SG-Vertrag (Mitte Juni bis Anfang Juli) trotz Mannschaftmeldung Verband (Meldefrist 15.6. eines Jahres) nicht dem Bezirksjugendwart bis zum Bezirksjugendtag (Anfang Juli) weitergeleitet wird;
b. eine eventuell getätigte Mannschaftsmeldung über das DFBnet-Modul (Frist 15.6. eines Jahres) bis zum Bezirksjugendtag widerrufen wird;
c. es keine weiteren SG-Gespräche mit dem betreffenden Verein stattfinden werden;
d. die anderen beteiligten (benachteiligten) Fußballsportvereine eigenständig entscheiden, ob ein weiterer Fußballsportverein für die SG Südliche Ortenau angesprochen und aufgenommen wird oder die SG Südliche Ortenau mit den anderen beteiligten Fußballsportvereinen weiterhin am Spielbetrieb teilnehmen wird.
10
Diese Rahmenvereinbarung gilt für zukünftige Vorstands- und Jugendgremiumsgenerationen.
Kappel/Grafenhausen/Rust, im Dezember 2017 – Unterzeichnet für die Sportvereine
SV Grafenhausen: Michael Hägle 1. Vorstand, Yannick Schaub Vorstand Sport, Jens Wagner Jugendleiter
SC Kappel: Oliver Reichelt 1. Vorstand, Benjamin Bücheler 2. Vorstand, Ralf Saile Jugendleiter
SV Rust: Andreas Sehrer 1. Vorstand, Mario Hilbert Jugendleiter, Lukas Hilbert stv. Jugendleiter